KindesentführungDie Redaktion von ORF-Online berichtete unlängst über die Notwendigkeit von Detektiv-Einsätzen bei Fällen von Kindesentführung. Dies ist ein ausgesprochen traumatisches Ereignis, unabhängig davon ob es sich um eine Entführung mit Lösegeldforderung oder einen Kindesentzug handelt. In der Regel spricht man von Kindesentzug immer dann, wenn ein Elternteil dem anderen Elternteil mit bestehendem Umgangsrecht oder Sorgerecht dieses Recht gegen seinen Willen durch Kindesentzug verweigert.

Die Hilfe eines Detektivs ist bei Kindesentführung eine ideale Ergänzung zur behördlichen Ermittlung

Als Detektiv hat man in gewissen Bereichen wirksamere Möglichkeiten als die Polizei. Abgesehen von den nicht existierenden Dienstvorschriften und -zeiten ist man auch in der Handlungsweise z. B. getarnt als Tourist, wesentlich freier und unauffälliger. Trotzdem gestaltet sich die Rückführung von Kindern aus dem Ausland meist schwierig, da in diesen Fällen mehr als ein rechtsstaatliches System beteiligt ist. Es ist auch nicht ratsam in einem nicht Vertragsland ein gerichtliches Verfahren anzustreben, da in den meisten Fällen, ihr Kind wieder zurücknehmen zu können so gut wie ausgeschlossen ist. Oft sind die Urteile auf religiöse, kulturelle oder anderen Grundlagen abgestimmt.

Wie im ORF Artikel erwähnt, werden in Österreich jährlich 60 Kinder von einem Elternteil entführt. Eine beängstigende Statistik, die aber in der heutigen Zeit vermehrt durch, binationale Ehen durchaus nachvollziehbar ist. Kommt es nun dazu, dass die Beziehung zerbricht, werden die Kinder oftmals ins Ausland entführt. Viele „Kindesentführer“ fühlen sich in ihrem Heimatland sicher und glauben dass sie gute Chancen haben dem berechtigten Ehepartner das Kind dauerhaft zu entziehen. Wenn ein Kind ins Ausland gebracht wird, geht es zuerst einmal darum, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu ermitteln. Behörden haben bei dem Thema Kindesentzug meist mit Widerstand und Problemen zu kämpfen, da es sehr schwierig ist in einem anderen Land zu ermitteln. Die Folge ist, dass die Ermittlungsarbeit behindert und oft bereits nach kurzer Zeit eingestellt wird.

Es wird absolut davon abgeraten auf eigene Faust etwas zu unternehmen. Der zurückbleibende Elternteil besitzt weder die Fähigkeiten noch die nötige Erfahrung, professionelle Erhebungen in dem Land, in welches das Kind entführt wurde durchzuführen. Meist wird dadurch die sowieso schon prekäre Situation noch verschärft.

Wenn die Entscheidung, eine Detektei einzuschalten gefallen ist, ist es enorm wichtig diese unverzüglich mit der Suche nach Kindern im Ausland zu beauftragen. Abzuwarten wäre keine gute Option, der Zeitfaktor spielt eine große Rolle. Unvorstellbar auch der seelische Zustand des Kindes, welches aus der gewohnten Umgebung gerissen wird und dann, den nicht einfühlsamen Verwandtschaftsgraden des Entführers ausgesetzt ist. Wenn das Kind sich zu sehr in die neue Umgebung eingewöhnen musste, resigniert es. Darum arbeitet die Zeit immer für den Entführer.

Bitte haben Sie jetzt nicht die Vorstellung, dass eine bis an die Zähne bewaffnete Söldnergruppe unter reißerischem Auftreten am Ort des Geschehens operieren wird. Damit eine Kindesrückführung überhaupt durchgeführt werden kann, muss diese so geräuschlos wie möglich ablaufen und eine perfekten Planung und Organisation ist die Grundvoraussetzung.

Hierbei wird unter anderem recherchiert, ob das Land in dem sich das Kind vermutlich aufhält ein Vertragsstaat des Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (abgekürzt: HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist, oder nicht. Außerdem werden Gewohnheiten und Verwandtschaftsbeziehungen des Entführers abgeklärt. Z.B. könnte es sein, dass der nächste Verwandte des Entführers bei der Polizei vor Ort tätig ist und jenen genau über jeden verdeckten Schritt der Detektei informiert.
Sobald dies alles abgeklärt ist, ist die Vorarbeit für die Behörden im Ausland getan und diese können nun mit- oder ohne weiterer Hilfe der Detektei einschreiten. Der Einsatz von Detektiven hat schon oft zum Erfolg geführt und einen geliebten Menschen wieder nach Hause gebracht. Es ist wünschenswert, dass dieses Glück auch dem 3-jährigen Jungen im Artikel in Hinblick auf seine weitere Zukunft zuteil wird.

Wie im Bericht der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits erwähnt ist kann der Einsatz von Detektiven durchaus mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden sein. Diese werden aber nicht von Behörden beglichen. Da die Geschädigten nicht immer aus wohlhabenden Familien abstammen, kann es sein, dass man diesbezüglich auch auf Spenden angewiesen ist.

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