Krankenstand-überwachung

Krankenstandüberwachung
Sie haben Angestellte, die sehr häufig ausfallen bzw. krankgeschrieben sind und hegen den Verdacht, dass keine tatsächliche Krankheit vorliegt? Wir überprüfen Ihre Vermutungen im Rahmen einer diskreten Beschattung. Wird im Zuge der Observation festgestellt, dass die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht ist und der Mitarbeiter sich anderen beruflichen oder privaten Dingen widmet, können Sie gegen den Betroffenen entsprechende Konsequenzen einleiten. Dass ein Mitarbeiter einmal krank wird, kann und wird man ihm nicht vorwerfen. Wenn jemand krank ist, ist er krank. Ohne Wenn und Aber! Fakt ist jedoch, dass Simulanten und Drückeberger der heimischen Wirtschaft durch vorgetäuschte Krankenstände Hunderte Millionen im Jahr kosten.

Vorgetäuschte Leiden – Kavaliersdelikt oder Betrug

Leute, die aber regelmäßig „krankfeiern“ sind auf Dauer untragbar. Nicht nur, dass dieser Krankenstand bezahlt werden muss, ist es auch notwendig, dass die Arbeit von anderen Kollegen erledigt wird. Krankenstandmissbrauch ist eine der am meist verbreiteten Arten, das Unternehmen und in Folge auch die Volkswirtschaft zu schädigen und bietet nach österreichischem Recht einen Entlassungstatbestand. Krankenstandkontrollen zählen zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Detektivarbeit. Unsere Detektive bieten im Rahmen der Mitarbeiterkontrolle detailliert dokumentierte Beweise.

Heutzutage ist es ein leichtes im Internet sich per Mausklick passende Symptome seiner Lieblingskrankheit heraussuchen und dann vor dem Hausarzt herunterbeten. Ein vorgetäuschter Krankenstand kann als schwerwiegendste Konsequenz sogar eine fristlose Entlassung nach sich ziehen.

Wann können Sie eine Detektei beauftragen?

Die Rechtsprechung billigt ausdrücklich den Einsatz von Detektiven, wenn begründete Zweifel am Krankenstand beziehungsweise am Verhalten im Krankenstand vorliegen. Zu klären gilt, ob bestimmte Verhaltensweisen des Dienstnehmers den Heilungsverlauf verzögern. Die Kernproblematik: Dem Dienstgeber sind meist weder die Diagnose noch ärztliche Behandlungs- und Verhaltensempfehlungen bekannt. Neben eines der Genesung abträglichen Verhaltens ist ein Missbrauch natürlich auch denkbar, wenn die Arbeit nicht aufgenommen wird, obwohl die Arbeitsfähigkeit längst erreicht wurde.

Ob der Krankenstand gerechtfertigt ist oder nicht, klärt Ihre Detektei

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