Unlautererer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb
Wenn ein Konkurrenzunternehmen Ihnen durch unlautere Methoden Kunden abwirbt oder Ihren Umsatz schmälert, dann ist es an der Zeit einen Wirtschaftsdetektiv einzuschalten. Unsere Detektei hilft Ihnen bei wettbewerbs- oder patentrechtlichen Streitigkeiten mit Mitbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern. Sie vermuten beispielsweise Verstöße gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder gegen vertraglich festgelegte Wettbewerbsverbote?

Wir üben uns in Kontrolle ihrer Mitbewerber oder ehemaligen Mitarbeiter und unterziehen sie einer strengen Prüfung, um Details betriebsschädigender Abläufe nachvollziehen zu können. Jeder Einsatz unseres Detektivbüros zielt darauf ab, alle Abläufe bei Bedarf gerichtstauglich zu dokumentieren. In diesem Sinne führen wir umfassende, schriftlich geführte Aufzeichnungen. Diese werden durch Bildmaterial und wenn möglich, durch Dokumente oder beweiskräftige Unterlagen, untermauert, die wir im Rahmen der Auftragsdurchführung anfertigen oder beschaffen.

Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft

Das gilt aber nur, wenn sich alle Marktteilnehmer an die gesetzlichen Spielregeln halten. Diese werden ausführlich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG beschrieben. Doch es gibt immer wieder welche, die sich bewusst darüber hinwegsetzen und mit wettbewerbswidrigem Verhalten einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern erzielen wollen.

Frei nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ handelt man unter der Hand mit den Kunden Rückvergütungen aus oder gewährt klammheimlich illegale Beigaben oder Rabatte. Diese Verhaltensweisen generieren zwar kurzfristig beträchtliche Umsatzsteigerungen, schmälern aber auf langer Sicht auch die eigene Gewinnspanne. Meist können sich nur große Handelsketten oder Unternehmensgruppen solch eine eigentlich ruinöse Variante des klassischen Preiskampfs leisten.

Frechheit siegt – nicht mit uns!

Gerade Versicherungen treten oft an uns heran, da z.B. durch den Erlass von Selbstbeteiligungen bei Schadensregulierungen. Die Achillesferse sind aber oft die Kunden selbst, die im Verwandten- und Bekanntenkreis gerne über Ihre tollen „Schnäppchen“ prahlen und sich mit Ihrem vermeintlichen Verhandlungsgeschick loben. Dringen diese Gerüchte dann bis zum Mitbewerber durch, holt man gerne Detektive mit ins Boot, um das wettbewerbswidrige Verhalten des Konkurrenten unter die Lupe zu nehmen.

In den meisten Fällen genügt eine formelle Abmahnung, um den Übeltäter zu zwingen, die unlauteren Methoden einzustellen, da bei einer Gerichtsverhandlung ungewollte negative Publicity auftritt. Wird in die eine Unterlassungserklärung nicht eingewilligt, verhelfen unsere sorgfältigen und umfangreichen Beweisdokumentationen unseren Kunden fast immer zu einem klaren Sieg vor Gericht.

Schildern Sie uns Ihren Fall und wir werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung suchen.

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